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Am 15. Mai 2006 hat das Europäische Parlament zur Gewährleistung von mehr Sicherheit im Verkehr eine Reihe von Vorschriften erlassen, die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer schwerer Fahrzeuge regeln (Verordnung CE561).
Daher muss bei der Planung von Busreisen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen oder einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen) diese Regelung berücksichtigt werden.
Um unseren Kunden bei der Planung ihrer Reisen zu helfen, haben wir ein zusammenfassendes Diagramm der CE561-Verordnung erstellt. Für weitere Informationen steht die vollständige Verordnung zur Verfügung.